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Aktuelle Corona-Regeln

03.03.2022

Update zu neuer Regelung ab dem 04. März

Mit der neuen Schutzverordnung gelten nun auch für den Sport Erleichterungen und Vereinfachungen.

Sport ist nun grundsätzlich drinnen als auch draußen mit 3G möglich. Details finden sich hier.

 

Update zu neuer Regelung ab dem 19. Februar

Die neue Schutzverordnung hat in Bezug auf den Vereinssport keine wesentlichen Änderungen gebracht:

Übersicht der Corona-Regeln

 

Update zu neuer Regelung ab dem 09. Februar 

Für den Sport haben sich zwei kleine Erleichterungen ergeben:

  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
  • Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet. Schüler ab 18 können sich ebenfalls des Schultestnachweises bedienen.

 

Hier die aktuellen Regeln in der Übersicht:

Corona-Regelungen

Wann gilt man als geboostert?

 

Update zu neuer Regelung ab dem 16. Januar

Am Wochenende wurde eine leicht geänderte Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die einige Spezialfälle im Hinblick auf eine Testerfordernis konkretisiert:

Mit der Neufassung des § 2 Abs. 9 verfügt über eine Auffrischungsimpfung im Sinne der CoronaSchVO NRW eine Person, die insgesamt drei Impfungen erhalten hat. Dies gilt explizit auch für den ein Mal verabreichten Impfstoff von Johnson&Johnson, so dass hier eine zweite Boosterimpfung nötig ist, um ein ggfs. vorliegendes Testerfordernis wie im Sport und beim Schwimmbadbesuch zu ersetzen.

Konkretisiert wurde die Ausnahme von der Testpflicht des Weiteren für folgende Personengruppen

  1. geimpfte genesene Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben.
  2. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
  3. Zweimalig geimpfte Personen, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

 

Update zu neuer Regelung ab dem 13. Januar

Ab Donnerstag, den 13. Januar ist ein Testnachweis für geboosterte Perosnen im 2G+ Bereich nicht mehr notwendig. Anbei die Regelungen in einer tabellarischen Übersicht:

Corona-Regelungen

Auch der LSB hat hierzu bereits eine Info veröffentlicht:

Pressemeldung des LSB   

 

Regelung bis zum 12. Januar

Mit dem Ende der Winterferien öffnen sich am 10. Januar wieder die Gemeinde-Hallen für den Vereinssport. 

Seit dem 28. Dezember 2021 verlangt die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen von den Teilnehmern am Sport in Innenräumen, dass sie geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis erbringen (2G+). Hierin unterscheidet sich die Regelung in NRW bislang von den Umsetzungen in anderen Bundesländern. In Niedersachsen befreit eine Booster-Impfung von dem aktuellen Testnachweis. 

Die Politik in NRW hat am Wochenende angekündigt, dass sie in diesem Sinne die Regelung für den Sport lockern will. Dies ist aber noch nicht beschlossen und umgesetzt. Zum 12. Januar 2022 erwarten wir eine neue Corona-Schutzverordnung für unser Bundesland.

Bis dahin gelten die in folgender Tabelle dargestellten Regelungen:

Corona-Regelungen

Zur Beantwortung weitergehender Fragen eignet sich auch die Info-Seite des Landessportbundes, in der unter Informationen auch eine FAQ-Seite gepflegt wird:

Info-Seite des LSB