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Satzung

Ein Verein, der als e.V. in das Vereinsregister eingetragen werden will, braucht eine schriftliche Satzung. Diese Satzung muss den Anforderungen des BGB genügen. Die Satzung ist gewissermaßen das „Grundgesetz des Vereins" und spiegelt die Ziele, den Zweck, die Organisation der Vereinsarbeit und der Gremien etc. wieder. Die Satzung des Vereins beschreibt insbesondere sowohl die Rechte, als auch die Pflichten der Mitglieder. Idealerweise wird sie nie wirklich benötigt.

Die aktuelle Satzung wurde am 12.04.2015 auf der Mitgliederversammlung als Neufassung beschlossen.

Der Text der Satzung kann hier heruntergeladen werden.